Weiterhin GIS-Frei !

Aus aktuellem Anlass, möchten wir unsere vergangenen, aktuellen und zukünftigen Kunden über das  VwGH-Urteil von 2015 in noch immer gültiger Gesetzesfassung informieren:

Unsere Geräte sind weiterhin NICHT GIS-PFLICHTIG da sie NICHT als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührengesetzes §1 Abs 1 eingestuft sind.

Die, auf der GIS-Seite, etwas "ungünstige" Formulierung besagt nur, dass auch unsere Displays, in gewissen GERÄTEKONSTELLATIONEN, nicht von der GIS-Pflicht entbunden sind.

Wie bis jetzt auch, sind Kabel-/Sat-TV-Boxen, externe DVB-T Reciever (z.B. Simpli TV),  Rundfunknetze und -dienste nach § 15 TKG 2003 (z.B. A1 TV, Magenta TV, 3 Tv usw) weiterhin Melde-/Gebührenpflichtig.

Werden unsere Nicht-Fernseher ZUSAMMEN mit mit einem der oben genannten Geräte betrieben, ensteht, wie bisher auch,selbstverständlich eine Melde-/ Gebührenpflicht.

Werden jedoch Computer (OHNE Radio-/DVB-T-/TV-/Sat-Karten/-Module) bzw. Computer-ähnliche Geräte OHNE Tuner- / Reciever- Einheit verwendet ( z.B. Android TV Box, Amazon Fire Stick, PlayStation usw.) sind diese Gerätekonstellationen, gemäß dem Urteil der VwGH vom 30 Juni 2015 NICHT als Rundfunkempfangsgerät zu beurteilen.

Mit eben diesen, von uns schon immer empfohlenen GERÄTEKONSTELLATIONEN, ist ein weiterer Genuß von Streaming-Diensten wie z.B. Netflix, Amazon Prime, Zappn TV, Pluto TV, Red Bull TV uvm. wie bisher GIS-FREI !

 

Siehe Richtigstellung seiten der GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter unter www.heute.at